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Ausrichtung
 
In fachlicher Hinsicht haben wir uns auf das Steuerrecht und die Steuerberatung spezialisiert. Dabei unterscheiden wir uns von durchschnittlichen Steuerbüros durch die Tatsache, dass die beiden Kanzleiinhaber von Beruf nicht nur Steuerberater, sondern auch noch Rechtsanwälte sind.


Unser Tätigkeitsfeld reicht von der Gestaltungsberatung bis zur Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen. Aufgrund unserer doppelten beruflichen Qualifikation bearbeiten wir neben den laufenden Erklärungen schwerpunktmäßig auch Rechtsbehelfe, also Einsprüche beim Finanzamt sowie Klagen beim Finanzgericht.
 
Ebenfalls tätig werden wir in Rechtsgebieten, die einen Bezug zum Steuer- oder Unternehmensrecht haben, z.B. im Gesellschaftsrecht sowie im Steuerstrafrecht/Wirtschaftsstrafrecht.

Nicht tätig werden wir in Rechtsgebieten ohne Bezüge zum Steuerrecht. So nehmen wir z.B. keine Mandate aus dem Bereich des Straßenverkehrsrechts an.