Für die Erstellung des Jahresabschlusses ist umfangreiches Wissen über das Zusammenspiel der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die steuerverschärfende Rechtslage macht diese Aufgabe zusätzlich komplexer. Unsere Berater stehen Ihnen gerne mit umfassendem Fachwissen zur Verfügung.
Ihre Vorteile: Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Deshalb muss zusätzlich zu einer Handelsbilanz ebenso eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und dürfen als Rechtsanwaltskanzlei erforderliche Vertragsänderungen für Sie vorbereiten.
Auf Wunsch nehmen wir auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus.
Unsere Standardleistungen
- Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhänge und Bescheinigungen
- Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Abs. 3 EStG)
- Betriebliche Steuererklärungen wie Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuererklärungen
- Hinterlegung/Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger
- Übermittlung der E-Bilanzen an das Finanzamt
Unsere Stärken
- bilanzpolitische Beratung und Gestaltung