Beim Gesellschaftsrecht handelt es sich um die wirtschaftsrechtliche Kerndisziplin. Die qualifizierte Beratung auf diesem Gebiet erfordert neben dem notwendigen Spezialwissen die Fähigkeit, einen Blick über den Tellerrand zu werfen und arbeits-, steuer- und insolvenzrechtliche Aspekte im Auge zu behalten. Bei einer Gesellschaftsgründung entwerfen wir Ihre Satzung und begleiten Sie bei den komplexen Gründungsschritten.
Ihre Vorteile: Als Rechtsanwaltskanzlei dürfen wir in diesem Bereich umfassend tätig werden. Als Steuerberater haben wir einen besonderen Fokus auf dem Aspekt der Steuervermeidung.
Unser Beratungsangebot
- Gründung einer Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft
- Entwurf und Änderung von Satzungen
- Beratung bei Gesellschafterbeschlüssen
- Verträge zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten
- Wettbewerbsverbote
- Geschäftsführerhaftung und -verträge
- Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
- Kündigung und Abberufung des Geschäftsführers
- Ausschluss von Gesellschaftern
- Firmen-, Beteiligungskauf und –verkauf
- Nachfolgeregelungen